Die Klinik Walstedde ist eine nach §30 Gewerbeordnung konzessionierte Privatklinik.
Die Klinikleistungen werden nicht im Rahmen eines Versorgungsauftrages mit der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht und unterliegen nicht den Regelungen des Pflegesatzrechtes. Wir haben uns jedoch dafür entschieden, uns freiwillig daran zu orientieren. Da wir uns vollständig selbst - das heißt ohne öffentliche Fördermittel - finanzieren und Ihnen ein ausgezeichnetes fachliches Niveau und ein hohes Komfort- und Serviceniveau bieten, erheben wir einen Investitionszuschlag, der unsere Kostenstruktur anteilig widerspiegelt.
So können im Vergleich zu öffentlichen Häusern Abweichungen auftreten. Trotz der inhaltlich fachlichen kinder- und jugendpsychiatrischen Akut- und Vollversorgung in unserer Klinik besteht ein Versorgungsauftrag im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig vor einer Behandlung in der Klinik Walstedde mit der zuständigen Krankenversicherung bzw. mit unserem Patientenmanagement in Verbindung zu setzen.
Mehr